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   BVerwG, 27.06.1966 - IV B 64.65   

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https://dejure.org/1966,2416
BVerwG, 27.06.1966 - IV B 64.65 (https://dejure.org/1966,2416)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1966 - IV B 64.65 (https://dejure.org/1966,2416)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1966 - IV B 64.65 (https://dejure.org/1966,2416)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berufung auf die Duldung eines gesetzwidrigen Zustandes durch einen Dritten in bezug auf den Gleichheitsgrundsatz - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1966 - IV B 64.65
    Das Berufungsgericht ist auch nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 23. Januar 1958 - BVerwG II C 300.57 - und vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 60.60 - abgewichen.
  • BVerwG, 16.05.1957 - II C 249.54
    Auszug aus BVerwG, 27.06.1966 - IV B 64.65
    Das Urteil vom 16. Mai 1957 - BVerwG II C 249.54 - befaßt sich mit dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung, wenn die Behörde ohne triftigen Grund im Einzelfall von einer durch Verwaltungsvorschriften verfestigten Verwaltungsübung abweicht.
  • BVerwG, 27.09.1956 - I C 225.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1966 - IV B 64.65
    Es kann daher in der Abweichung von einer gebräuchlichen Praxis ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liegen (Urteil vom 27. September 1956 - BVerwG I C 225.54 -).
  • BVerwG, 23.01.1958 - II C 300.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1966 - IV B 64.65
    Das Berufungsgericht ist auch nicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 23. Januar 1958 - BVerwG II C 300.57 - und vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 60.60 - abgewichen.
  • BVerwG, 05.05.1961 - I B 140.60
    Auszug aus BVerwG, 27.06.1966 - IV B 64.65
    Es entspricht darüber hinaus feststehender, unwidersprochen gebliebener Rechtsprechung, daß das Nichteinschreiten der Behörde gegen einen gesetzwidrigen Zustand im Einzelfall niemand berechtigt, sich auf gleiche Behandlung berufen zu können (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1961 - BVerwG I B 140.60 - [Gewerbearchiv 1962 S. 288]).
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